Bei der Beschwerdeführerin, einer Kommanditgesellschaft, fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt, die u.a. die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte für die Jahre 1982 und 1983 zum Gegenstand hatte. In seinem Bericht vom 24. Juni 1986 führte der Prüfer in Tz 16 u.a. aus, die für die Jahre 1982 und 1983 im Zuge der Betriebsprüfung errechneten Verlustanteile der Kommanditisten V und H seien gemäß § 23a EStG 1972 nicht ausgleichsfähig. Das Finanzamt erließ am 5. Augus... mehr lesen...
Rechtssatz: § 23 a Abs 1 EStG 1972 stellt darauf ab, ob zum Zeitpunkt der Verlustzuweisung positives Betriebsvermögen vorhanden war, und nicht darauf, ob sich das negative Betriebsvermögen gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. Im RIS seit 19.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 14.04.2017 mehr lesen...
Rechtssatz: Verlustanteile aus der Beteiligung des AbgPfl an einer GmbH u Co KG sind nicht abzugsfähig, solange dem Wohnsitzfinanzamt des AbgPfl keine Mitteilung von Bescheiden des Betriebsfinanzamtes der KG über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, denen der vom AbgPfl behauptete Verlust zu entnehmen wäre, vorliegt. Im RIS seit 04.07.2006 mehr lesen...