Entscheidungen zu § 23 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/22 92/14/0047

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist strittig, ob die Einkünfte (Einnahmen) aus einem Clubbetrieb (Bordell) dem Beschwerdeführer oder der 1990 verstorbenen EB zuzurechnen sind. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bejahte die belangte Behörde die Zurechenbarkeit an den Beschwerdeführer. Sie berücksichtigte hiebei insbesondere, 1. daß der Beschwerdeführer als Mieter des Lokals aufgetreten sei, 2. daß die Veranstaltungsbewilligung auf seinen Namen erwirkt w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.09.1992

RS Vwgh 1992/9/22 92/14/0047

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0141 2 Stammrechtssatz Für die Zurechnung von Einkünften ist entscheidend, ob die betreffende Person über die Einkunftsquelle verfügt, sie also wirtschaftlich über diese disponieren und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

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