Entscheidungen zu § 22 EStG 1988

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1952/9/18 Nr70/49 - GZ vom OGH vergeben

Norm: EStG §2 Abs4 Z2EStG §22 Z1
Rechtssatz: BFH 18.9.1952, IV 70/49 U a) Bei Renten, die durch Veräußerung von Betrieben, Mietwohngrundstücken, sonstigen Grundstücken oder ähnlichen Vermögenswerten erworben werden (Veräußerungsrenten, ist eine steuerpflichtige Rente im Sinne des § 22 Z 1 EStG nur insoweit gegeben, als die durch die Veräußerung erzielten Einnahmen den Wert des veräußerten Vermögensgegenstandes übersteigen. b) Dies gilt auch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1952

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