Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit ausgefülltem Formblatt vom 20.08.2017 bei der Johannes Kepler Universität Linz einen Antrag auf nachträglichen Erlass (Rückzahlung) des Studienbeitrages für das Sommersemester 2017 und Erlass des Studienbeitrags für das Wintersemester 2017/18 wegen Erwerbstätigkeit (§ 92 Abs. 1 Z 5 UG) und legte seinen Einkommensteuerbescheid 2016 bei. Der Antrag langte am 22.08.2017 bei de... mehr lesen...