Entscheidungen zu § 19 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-192 von 192

RS Vwgh 1988/9/20 88/14/0114

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Zur Frage des Abfließens von Zinsen, die auf einem Kreditkonto zur Last geschrieben werden (Hinweis auf Hofstätter-Reichel, Komm, Tz 5 zu § 19 EStG 1972). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140114.X02 Im RIS seit 20.09.1988 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1988

RS Vwgh 1987/12/14 86/12/0116

Index: Unterricht - Hochschulen001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: ABGB §1380ABGB §1412EStG 1972 §19 Abs1StudFG 1983 §13 Abs6 litbStudFG 1983 §3StudFG 1983 §4VwRallgZPO §204
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß der Abschluß eines gerichtlichen Vergleiches noch nicht das "Zufließen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1987

RS Vwgh 1987/11/10 86/14/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Kann über Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment seiner Fälligkeit keine Bedeutung zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140201.X03 Im RIS seit 10.11.1987 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1987

RS Vwgh 1987/11/10 86/14/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Einnahmen sind einem Steuerpflichtigen dann zugeflossen, wenn er über diese rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Entscheidend für das Zufließen von Einnahmen ist die objektive Verfügungsmöglichkeit. Diese ist bei Anweisung von Arbeitslohn mit der Gutschrift auf dem Konto des Arbeitnehmer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1987

RS Vwgh 1987/9/29 87/14/0086

Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Bei betrieblichen Darlehen führt die Hingabe und der Empfang sowie die Rückzahlung - von einer Wertsicherung abgesehen - bei Gläubiger wie Schuldner weder zu Betriebseinnahmen noch zu Betriebsausgaben. Obwohl d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1987

RS Vwgh 1987/9/29 87/14/0086

Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Betriebseinnahme ist ein Geldeingang, der dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes zufließt und durch den Betrieb (eine betriebliche Leistung) veranlaßt ist. Schulden sind bei der Gewinnermittlung gem §... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1987

RS Vwgh 1986/12/16 86/14/0081

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Devisenrechtliche Beschränkungen beeinträchtigen den Zufluß von Einnahmen iS des § 19 Abs 1 EStG 1972 grundsätzlich nicht (Hinweis E 21.6.1957, 920/55, VwSlg 1667 F/1957). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140081.X02 Im RIS seit 16.12.1986 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1986

RS Vwgh 1986/12/16 86/14/0081

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Ein Zufließen iS des § 19 Abs 1 EStG tritt nicht nur ein, wenn Geld oder geldwertes Gut (zB eine Gutschrift) wirtschaftlich eine Vermehrung des Vermögens der Steuerpflichtigen darstellt, sondern auch dann, wenn die Verwirklichung eines Anspruches derart nahegerückt und so gesichert ist, daß er wirtschaftlich dem tatsächlichen Einga... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1986

RS Vwgh 1986/12/16 86/14/0081

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1987/7, S 350;
Rechtssatz: Auf Grund eines gerichtlichen Meistbotverteilungsbeschlusses, auf Grund der mit ihm bei Kreditunternehmungen bereitgestellten Mittel und seiner mit der Rechtskraft des Beschlusses wirksam werdenden Auszahlungsanordnung ist die Verwirklichung des Anspruches auf zu verteilen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1986

RS Vwgh 1986/9/24 84/13/0214

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Die Hingabe einer "Barkaution" an einen Rechtsanwalt zwecks Verrechnung mit dessen künftigen Honoraransprüchen stellt - unabhängig von der Bezeichnung - wirtschaftlich eine Akontozahlung dar, wenn der Betrag in die rechtliche und tatsächliche Verfügungsmacht des Empfängers übergeht. European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1986

RS Vwgh 1986/9/24 84/13/0214

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Es liegt im Wesen einer Akontozahlung, daß der Empfänger die Verfügungsmacht über den Betrag, und der Zahlende dafür eine vermögenswerte Forderung auf Leistungserfüllung bzw, wenn die Leistung nicht oder gegen geringeres Entgelt erbracht wird, auf (teilweise) Rückerstattung der Akontozahlung erhält. European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1986

RS Vwgh 1986/9/24 84/13/0214

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Verrechnungspflichtige Expensenvorschüsse, die ein Rechtsanwalt erhält, fließen diesem nicht erst mit ihrer tatsächlichen Verrechnung durch den Empfänger, sondern bereits mit ihrer Bezahlung zu (Hinweis E 2.2.1951, 345/48, VwSlg 329 F/1951). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984130... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1986

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