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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bisherige behördliche Verfahren Der Beschwerdeführer beantragte, mit Schriftsatz vom 23.03.2022 die bescheidmäßige Feststellung über die (erneute) Berechnung der Urlaubsersatzleistung. Mit Säumnisbeschwerde vom 03.10.2022, dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt am 17.01.2024 (protokolliert zu 2266724-2) beantragte der Beschwerdeführer die Angelegenheit zur Feststellung der Urlaubsersat... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bisherige behördliche Verfahren Der Beschwerdeführer beantragte, mit Schriftsatz vom 23.03.2022 die bescheidmäßige Feststellung über die (erneute) Berechnung der Urlaubsersatzleistung. Mit Säumnisbeschwerde vom 03.10.2022, dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt am 17.01.2024 (protokolliert zu 2266724-2) beantragte der Beschwerdeführer die Angelegenheit zur Feststellung der Urlaubsersat... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin begehrte mit E-Mail vom XXXX die Ausstellung eines Bescheides durch die Landespolizeidirektion XXXX , da ihr Fahrtkostenzuschuss mit Ablauf des XXXX rückwirkend eingestellt worden wäre und eine entsprechende Rückforderung veranlasst worden wäre. 1. Die Beschwerdeführerin begehrte mit E-Mail vom römisch 40 die Ausstellung eines Bescheides durch die Landespoli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bisherige Verfahren Der Beschwerdeführer bezog seit dem November 1984 monatlich einen Fahrtkostenzuschuss für das Pendeln zwischen seiner Dienststelle und seinem Wohnort in XXXX . Der Beschwerdeführer bezog seit dem November 1984 monatlich einen Fahrtkostenzuschuss für das Pendeln zwischen seiner Dienststelle und seinem Wohnort in römisch 40 . Mit Schreiben vom 08.11.1996 meldete der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Behördliches Verfahren Mit Formularantrag vom 26.01.2016 (L34 EDV) gab der Beschwerdeführer eine Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales durch den Arbeitgeber ab. Mit 01.05.2016 wurde auf Antrag des Beschwerdeführers die regelmäßige Wochendienstzeit von 39 auf 40 Stunden erhöht und die Aufteilung von vier Tagen auf fünf Tage pro Woche erhöht. Am 27.04.2016 wurde der Beschwerdeführer von d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 07.11.2016 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Festsetzung des Fahrtkostenzuschusses und der Pendlerförderung. Im Wesentlichen wurde darin vorgebracht, dass der Beschwerdeführer in der Zeit vom 01.07.2015 bis 31.08.2015 und vom 01.08.2016 bis 31.08.2016 im Karenzurlaub gewesen sei. Deshalb sei bei der Gehaltsverrechnung sowohl der Fahrtkostenzuschuss gemäß § 20b Gehaltsgesetz 1956 ... mehr lesen...