Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Mit Stiftungsurkunde vom 5. Dezember 2000 wurde die beschwerdeführende Partei – eine Privatstiftung – auf unbestimmte Zeit errichtet. Die Stifterin brachte anlässlich der Errichtung ein Barvermögen iHv ATS 1.000.000,– (€ 72.672,83) in die Privatstiftung ein und behielt sich das Recht vor, weitere Vermögenswidmungen (Nachstiftungen) vorzunehmen. Mit Widmung vom 18. Dezember 2000 brachte die Stifterin in ihre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1EStG 1988 §15 Abs3, §27 Abs1, §32VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch einen Haftungs- und Abgabenbescheid betreffend Kapitalertragsteuer nach Widerruf einer Privatstiftung mangels Berücksichtigung des um den Wert des Fruchtgenussrechts verminderten Verkehrswerts der Liegenschaft im Zeitpunkt der Zuwendung an die Privatstiftung ... mehr lesen...