Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der gesamte, auf die Betriebsliegenschaft (ausgenommen Grund und Boden) entfallende Veräußerungserlös ist der Besteuerung zu unterziehen. Dadurch soll sichergestellt werden, daß bei Beendigung des Betriebes das gesamte, während der Dauer des Betriebes erzielte Ergebnis besteuert wird; insbesondere soll damit die Beste... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Landwirt. Seit jeher zu seiner Landwirtschaft gehörige Holz- und Streunutzungsrechte an einer agrargemeinschaftlichen Liegenschaft (Teilwaldrecht) verkaufte er 1987 um S 390.000,--. Seine Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft für dieses Jahr ermittelte und erklärte er nach Durchschnittssätzen. Das Finanzamt unterzog daneben den Erlös aus dem erwähnten Verkauf der Einkommenbesteuerung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, weil dieser Erlö... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1987/033;EStG 1972 §10;EStG 1972 §12;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Erlöse aus dem Verkauf von Teilwaldrechten, die zum Anlagevermögen eines landwirtschaftlichen Betriebes gehören, sind von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht erfaßt (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0143). Teilwaldrechte sind auch na... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12
Rechtssatz: Auch stille Rücklagen aus veräußertem stehenden Holz sind gemäß § 12 Abs 1 EStG 1972 übertragbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140188.X01 Im RIS seit 08.01.2020 Zuletzt aktualisiert am 08.01.2020 mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12
Rechtssatz: § 12 Abs 6 EStG 1972 bringt keine Einschränkung der für Anlagegüter geltenden Absätze 1 bis 5, sondern eine Ausweitung auf Umlaufvermögen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140188.X02 Im RIS seit 08.01.2020 Zuletzt aktualisiert am... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1955 §12;GrEStG 1955 §3 Z6;
Rechtssatz: Da im Falle des Erwerbes von Ersatzgrundstücken für enteignete Grundstücke ein Vergleich mit den enteigneten Grundstücken gemäß § 12 GrEStG 1955 anzustellen ist, gilt § 12 GrEStG insoweit auch für diese. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986160127.X01 ... mehr lesen...