Entscheidungen zu § 117 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1999/10/19 94/14/0045

Der Beschwerdeführer schloss im März 1979 eine kombinierte Er- und Ablebensversicherung mit 30-jähriger Laufzeit ab. Im Versicherungsvertrag wurde vereinbart, dass nach Ablauf von 10, 15, 20, 25 und 30 Jahren je ein Fünftel der vereinbarten Versicherungssumme von S 730.000,-- (somit je S 146.000,--) zur Auszahlung gelangen sollte. Im Jänner 1990 teilte die Versicherungsanstalt dem Finanzamt mit, dass sie an den Beschwerdeführer eine vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung (Erleb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.10.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/10/19 94/14/0045

Der Beschwerdeführer schloss im März 1979 eine kombinierte Er- und Ablebensversicherung mit 30-jähriger Laufzeit ab. Im Versicherungsvertrag wurde vereinbart, dass nach Ablauf von 10, 15, 20, 25 und 30 Jahren je ein Fünftel der vereinbarten Versicherungssumme von S 730.000,-- (somit je S 146.000,--) zur Auszahlung gelangen sollte. Im Jänner 1990 teilte die Versicherungsanstalt dem Finanzamt mit, dass sie an den Beschwerdeführer eine vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung (Erleb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.10.1999

RS Vwgh 1999/10/19 94/14/0045

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §117 Abs2 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;
Rechtssatz: In der Auszahlung der Versicherungsleistung kann keine Rückvergütung der als Gegenleistung für den Erhalt dieser Versicherungsleistung geleisteten Versicherungsprämien erblickt werden. Die bei Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Tz 41 zu § 18, angeführte, nicht näher begründete Ansich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1999

RS Vwgh 1999/10/19 94/14/0045

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §117 Abs2 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;
Rechtssatz: In der Auszahlung der Versicherungsleistung kann keine Rückvergütung der als Gegenleistung für den Erhalt dieser Versicherungsleistung geleisteten Versicherungsprämien erblickt werden. Die bei Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Tz 41 zu § 18, angeführte, nicht näher begründete Ansich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1999

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