RS Vwgh 1999/10/19 94/14/0045

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Veröffentlicht am 19.10.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §117 Abs2 Z1;
EStG 1988 §18 Abs1 Z2;

Rechtssatz

In der Auszahlung der Versicherungsleistung kann keine Rückvergütung der als Gegenleistung für den Erhalt dieser Versicherungsleistung geleisteten Versicherungsprämien erblickt werden. Die bei Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Tz 41 zu § 18, angeführte, nicht näher begründete Ansicht, dass auch "Zwischenzahlungen" bei Weiterlaufen des Vertrages Prämienrückvergütungen seien, findet im Gesetz keine Stütze.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140045.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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