Entscheidungsgründe: Die Verordnungsprüfungsanträge I. 1. Beim Handelsgericht Wien ist zu 10 Cg 169/01k eine Klage anhängig, mit der der Kläger als Eigentümer von Anteilen an Pensionsinvestmentfonds (PIF), von der Beklagten als anteilsdepotführende Bank die Durchführung der Rücklösung annähernd der Hälfte seines PIF-Depotbestandes und die Durchführung des Depotübertrages hinsichtlich des Restes seines PIF-Depotbestandes begehrt und zudem die Feststellung anstrebt, dass... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangAktienG §84BankwesenG §39 EStG 1988 §108b InvestmentfondsG §41InvestmentfondsG §23gVerordnung des Bundesministers für Finanzen über Anteile an Pensionsinvestmentfonds, BGBl II 447/1999 (= PIF-VO) §1 B-VG Art. 18 heute ... mehr lesen...