Entscheidungen zu § 8 Abs. 3 GSpG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/14 91/01/0090

Mit dem angefochtenen Bescheid vom 2. April 1991 wies die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer gegen die von einem Gendarmerieorgan am 30. November 1990 im Gasthaus des B.S. in R vorgenommene vorläufige Beschlagnahme eines im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Uhrenautomaten samt Inhalt - eine der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha (BH) zugerechnete Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt - erhobene Beschwerde gemäß § 67 c Abs. 3 AVG ab. Begrün... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.10.1992

RS Vwgh 1992/10/14 91/01/0090

Index: L70713 Spielapparate Niederösterreich34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs2;GSpG 1989 §8 Abs3;SpielautomatenG NÖ 1982 §1 Abs2;SpielautomatenG NÖ 1982 §3;VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs2;
Rechtssatz: Die vorläufige Beschlagnahme von Spielautomaten war nicht deshalb rechtswidrig, weil diese in Wahrheit dem Regelungsbereich des Glücksspielgesetzes, BGBl 620/1989, und nicht des NÖ Spielautoma... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1992

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