Entscheidungen zu § 54 Abs. 1 GSpG

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RS UVS Kärnten 1996/08/30 KUVS-11/7/96

Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 39 Abs 1 VStG genügt für die Rechtmäßigkeit der Sicherungsmaßnahme der bloße Verdacht einer Verwaltungsübertretung für die Verfall von Gegenständen als Strafe vorgesehen ist. Eine Beschlagnahme darf also nicht erst dann verfügt werden, wenn eine derartige Verwaltungsübertretung als erwiesen anzunehmen ist - mit dieser Frage hat sich die Behörde im Rahmen des abzuführenden Verwaltungsstrafverfahrens auseinanderzusetzen - sondern schon dann, wenn die näher... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.08.1996

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