Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §825;BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/23 90/16/0154 2 (hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Im Hinblick darauf, daß der Begriff der Gegenleis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Beachte Bespr AnwBl 11/1993 S 854-857 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 91/16/0053 1 (hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftli... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §825;BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/23 90/16/0154 2 (hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Im Hinblick darauf, daß der Begriff der Gegenleis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Beachte Bespr AnwBl 11/1993 S 854-857 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 91/16/0053 1 (hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftli... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 1./6. Juni 1988 erwarb der Beschwerdeführer von der "A-Gesellschaft m.b.H." die Liegenschaft EZ 623, Katastralgemeinde X, bestehend aus den Grundstücken Nr. 72/1 Industriebau, 74/5 Bauplatz F, 1255 Bach und 1256 Bach samt einem dazugehörigen Wasserrecht zum Betrieb einer Kraftwerksanlage und Überbauten. Festgehalten wurde im Kaufvertrag, daß das Wasserrecht im Wasserbuch zur Wasserbuchpostzahl nnn bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt registriert sei. ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 1./6. Juni 1988 erwarb der Beschwerdeführer von der "A-Gesellschaft m.b.H." die Liegenschaft EZ 623, Katastralgemeinde X, bestehend aus den Grundstücken Nr. 72/1 Industriebau, 74/5 Bauplatz F, 1255 Bach und 1256 Bach samt einem dazugehörigen Wasserrecht zum Betrieb einer Kraftwerksanlage und Überbauten. Festgehalten wurde im Kaufvertrag, daß das Wasserrecht im Wasserbuch zur Wasserbuchpostzahl nnn bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt registriert sei. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in AnwBl 6/1993, S 445-446
Rechtssatz: Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, daß er das Grundstück erhält; ist jede nur denkbare Leistung, die vom Käu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in AnwBl 6/1993, S 445-446
Rechtssatz: Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, daß er das Grundstück erhält; ist jede nur denkbare Leistung, die vom Käu... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung gab die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) der Berufung des Beschwerdeführers gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 30. Juni 1989, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer für einen noch darzustellenden Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuer (ausgehend von ein... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung gab die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) der Berufung des Beschwerdeführers gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 30. Juni 1989, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer für einen noch darzustellenden Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuer (ausgehend von ein... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §825;BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß der Begriff der Gegenleistung im wirtschaftlichen Sinne nach § 21 Abs 1 BAO zu verstehen ist (Hinweis E 14.2.1991, 90/16/0103-0128), hat der VwGH die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §825;BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß der Begriff der Gegenleistung im wirtschaftlichen Sinne nach § 21 Abs 1 BAO zu verstehen ist (Hinweis E 14.2.1991, 90/16/0103-0128), hat der VwGH die... mehr lesen...