Entscheidungen zu § 2 Abs. 2 GrEStG 1987

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1976/8/31 3Ob572/76

Norm: GrEStG 1955 §2 Abs2GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2
Rechtssatz: Für die Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich. Künftig beabsichtigte oder mögliche Änderungen begründen erst dann nach § 2 Abs 2 GrEStG eine - nachträgliche - Steuerpflicht, wenn die Änderung tatsächlich herbeigeführt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1976

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