Entscheidungen zu § 10 GrEStG 1987

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-39 von 39

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/6 90/16/0155

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatten die Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 22. Juli 1982 je 48/4275 Anteile der Liegenschaft EZ 430, Parzelle 65/6, KG X, mit welchen Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, "samt allem faktischen und rechtlichem Zubehör nach Maßgabe des gegenwärtigen baulichen und wirtschaftlichen Zustandes" zu einem Barkaufpreis von 91.600 S erworben. Auf Grund der hierüber am 3. August 1982 erstatteten Abgabenerklärung hatte das Finanzamt fü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0155

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §10;GrEStG 1955 §11; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0165
Rechtssatz: Es liegt kein Ermessensfehler und keine sonstige Rechtswidrigkeit vor, wenn die Zweckmäßigkeit der verfügten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/3/9 AW 90/16/0005

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Frage der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht. Schlagworte InteressenabwägungUnverhältnismäßiger Nachteil European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.03.1990

RS Vwgh 1990/3/9 AW 90/16/0005

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung, die Abgabenschuld nur unter Zuhilfenahme von Fremdkapital abstatten zu k... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.03.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/3/5 AW 89/16/0039

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer in Höhe von S 622.880,-- festgesetzt. Mit der dagegen erhobenen Beschwerde verbindet der Beschwerdeführer den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Er sei wirtschaftlich nicht in der Lage, den hohen Betrag aufzubringen; eine Vollstreckung würde für ihn den Ruin bedeuten. In ihrer Stellungnahme vom 23. Februar 1990 trat di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 05.03.1990

RS Vwgh 1990/3/5 AW 89/16/0039

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Von zwingenden öffentlichen Interessen iS des § 30 Abs 2 VwGG kann (nur) gesprochen werden, wenn die konkrete interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, die einen umgehenden Vollzug des angefochtenen Bescheides gebieten. Dies trifft in Abgabensachen dann zu, wenn durch di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.03.1990

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0132

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;UStG 1972; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 291;
Rechtssatz: Die Einbeziehung der USt in die Bemessungsgrundlage der GrESt ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0097). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160132.X04 Im RIS seit 26... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0167

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;BAO §21 Abs1;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Die Tatbestände des GrEStG 1955 knüpfen nach stRsp des VwGH in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diesem durch das Gesetz vorgegebenen Rahmen eine Beurteilung gem § 21 A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

RS Vwgh 1987/11/12 87/16/0134

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1987;VwRallg;
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955, insbesondere die des § 4 Abs 2 lit b GrEStG 1987 sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich. Daran vermag auch der
Spruch: des E des VfGH vom 10.12.986, G 167/86, nichts zu ändern. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1987

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