Entscheidungen zu § 9 Abs. 6 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-45 von 45

RS Vwgh 1992/5/11 90/19/0442

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987;VStG §44a lita;VStG §9 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0443 90/19/0444 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/20 91/19/0098

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 20. Februar 1990 wurde die mitbeteiligte Partei wegen der Übertretung gemäß § 31 Abs. 2 lit. p des Arbeitnehmerschutzgesetzes in Verbindung mit § 61 Abs. 5 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung bestraft, weil sie es als gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen befugtes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verantworten habe, daß diese als Arbeitgeber eines namentlich genannten Ar... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.06.1991

RS Vwgh 1991/6/20 91/19/0098

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs6;
Rechtssatz: Im Falle der Bestellung eines Bevollmächtigen iSd § 31 Abs 2 ASchG bedarf es zur hinreichend bestimmten Umschreibung der dem beschuldigten Arbeitgeber zur Last gelegten Übertretung nach § 31 Abs 2 lit p ASchG nicht der Anführung der in § 31 Abs 5 ASchG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0345

Mit den im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen achtundzwanzig Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als das zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der St.-GesmbH "trotz zahlreicher" gegen ihn durchgeführter Verwaltungsstrafverfahren nach dem Arbeitszeitgesetz vorsätzlich nicht verhindert, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingeha... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0393

Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der M.-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Einsatz-, Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0390

Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der St.-GesmbH trotz zahlreicher gegen ihn durchgeführter Verwaltungsstrafverfahren nach dem Arbeitszeitgesetz vorsätzlich nicht verhindert, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

RS Vwgh 1990/11/19 90/19/0345

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §9 Abs6; Beachte 90/19/0345 und 27 weitere Aktenzeichen Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0085

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 25. April 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X, in der Filiale Wien 14, A-Straße m-n, 36 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0084

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 25. April 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X, in der Filiale Wien 14, E-Gasse n, 47 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese um 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0053

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 24. Februar 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma M-AG mit dem Sitz in N in der Filiale "Wien, E-platz 12", siebzehn namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0084

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §9 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der genannten Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/07/02 90/19/0053

Beachte Besprechung in: AnwBl 1991/12, 924; Rechtssatz: Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der genannten Bestimmung erforderlichen Tatbestandselemente müssen daher auch bei der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat im Sinne des § 44 lit a VStG im
Spruch: des Str... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 02.07.1990

RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0085

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/23 90/19/0067

Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 27. September 1988, Zl. 87/08/0322, verwiesen, womit der Bescheid der belangten Behörde vom 2. November 1987 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde, da sich die belangte Behörde mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers, daß ein verantwortlicher Beauftragter bestellt worden und den eingeschrittenen Verwaltungsstrafbehörden ein entsprechender Zustimmungsnachweis aus der Zeit vor Begehung der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1990

RS Vwgh 1990/4/23 90/19/0067

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs3;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VStG §9 Abs6;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat es für wesentlich erachtet, daß die tatsächliche Anordnungsbefugnis des Filialleiters ermittelt wird und deshalb die Voraussetzungen des § 66 Abs 2 AVG als gegeben angesehen. Damit hat sie die Rechtslage verkannt, hätte doch die von ihr vermißte Beweisaufnahme durch sie sel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1990

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