Entscheidungen zu § 9 Abs. 6 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-36 von 36

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0053

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 24. Februar 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma M-AG mit dem Sitz in N in der Filiale "Wien, E-platz 12", siebzehn namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0084

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §9 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der genannten Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/07/02 90/19/0053

Beachte Besprechung in: AnwBl 1991/12, 924; Rechtssatz: Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der genannten Bestimmung erforderlichen Tatbestandselemente müssen daher auch bei der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat im Sinne des § 44 lit a VStG im
Spruch: des Str... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 02.07.1990

RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0085

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/23 90/19/0067

Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 27. September 1988, Zl. 87/08/0322, verwiesen, womit der Bescheid der belangten Behörde vom 2. November 1987 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde, da sich die belangte Behörde mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers, daß ein verantwortlicher Beauftragter bestellt worden und den eingeschrittenen Verwaltungsstrafbehörden ein entsprechender Zustimmungsnachweis aus der Zeit vor Begehung der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1990

RS Vwgh 1990/4/23 90/19/0067

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs3;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VStG §9 Abs6;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat es für wesentlich erachtet, daß die tatsächliche Anordnungsbefugnis des Filialleiters ermittelt wird und deshalb die Voraussetzungen des § 66 Abs 2 AVG als gegeben angesehen. Damit hat sie die Rechtslage verkannt, hätte doch die von ihr vermißte Beweisaufnahme durch sie sel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1990

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