Entscheidungen zu § 64 Abs. 6 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/9/4 98/10/0013

Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk vom 13. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H-Immobilien-GmbH zu verantworten, dass die mit rechtskräftigem Bescheid vom 30. Mai 1994 nach dem Wiener Baumschutzgesetz vorgeschriebene Ersatzpflanzung einer Hainbuche im Zeitraum vom 1. Oktober 1994 bis 4. August 1995 nicht durchgeführt worden sei. Über den Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.09.2000

RS Vwgh 2000/9/4 98/10/0013

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;AVG §70;VStG §24;VStG §64 Abs2;VStG §64 Abs6;VwGG §45 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/10/0014
Rechtssatz: Wenn nach Auffassung der Beh KEIN WIEDERAUFNAHMEGRUND AN SICH VORLIEGT, ist ein Wiederaufnahmeantrag nicht zurückzuweisen (Hinweis Walter/Mayer, Grundriss d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.2000

RS Vwgh 1988/10/19 88/02/0137

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §64 Abs1;VStG §64 Abs2;VStG §64 Abs6;
Rechtssatz: Ist im erstinstanzlichen Bescheid, mit dem einem Wideraufnahmeantrag nicht stattgegeben wurde, ein Kostenausspruch gem § 64 Abs 6 VStG unterblieben, so ist die Berufungsbehörde nicht berechtigt, einen solchen Ausspruch nachzuholen (Hinweis auf E 26.11.1984, 83/10/0270). Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

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