Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan vom 28. Jänner 2004 wurde J.S. eine Verwaltungsübertretung nach § 63 Abs. 1 lit. b Kärntner Straßengesetz zur Last gelegt (Behinderung des Gemeingebrauchs einer öffentlichen Straße). Über J.S. wurde wegen dieser Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von EUR 250,-- verhängt. Dieses Straferkenntnis enthält folgende "weitere Verfügung": "Der Privatbeteiligte (Beschwerdeführer) wird mit seinen privatrechtlichen... mehr lesen...
Index: L85002 Straßen Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §66 Abs4;LStG Krnt 1991 §63 Abs1 litb;LStG Krnt 1991 §63 Abs3;VStG §23;VStG §24;VStG §44a Z4;VStG §57 Abs1;VStG §57 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im E vom 22. Februar 1978, 0565/76, VwSlg 9492 A/1978, hat der VwGH ausgeführt, dass in der Erklärung der Behörde, die privatrechtlichen Ansprüche auf den Zivilrechtsweg z... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 17. Dezember 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers "auf einen Schadenersatzanspruch" (mit der Behauptung seiner Straßenerhaltereigenschaft) gegenüber einem näher bezeichneten Lenker eines Kraftfahrzeuges gemäß § 100 Abs. 6 StVO 1960 und § 57 VStG abgewiesen. Dieser Bescheid enthält die Rechtsmittelbelehrung, daß kein Rechtsmittel zulässig sei. Der Beschwerdeführer erhob (dennoch) Berufung. Mit dem vor dem Verwal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §100 Abs6;VStG §44a Z4;VStG §57 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde kann rechtens über einen privatrechtlichen Anspruch gemäß § 100 Abs 6 StVO nur entscheiden, wenn sie einen Schuldspruch fällt, nicht aber darf sie gesondert darüber absprechen. Einem solchen gesonderten Bescheid haftet objektive Rechtswidrigkeit an. In einem solch... mehr lesen...