Entscheidungen zu § 56 VStG

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RS UVS Vorarlberg 1995/01/15 1-281/93

Beachte VwGH vom 23.11.1994, Zl. 93/02/0240 Rechtssatz: Für die Durchführung des Strafverfahrens ist ein tauglicher, vom Privatanklageberechtigten gestellter Verfolgungsantrag erforderlich. Es ist daher zu prüfen, ob der Betriebsrat nach Kenntnis der Person des verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen (erst von diesem Zeitpunkt an beginnt die sechswöchige Frist zu laufen) einen gegen diesen gerichteten Strafantrag gestellt hat. Schlagworte Privatanklagedelikt mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 15.01.1995

RS UVS Vorarlberg 1994/12/01 1-0267/94

Rechtssatz: Beim Strafanspruch des Privatanklägers gemäß § 56 VStG handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, in Ansehung dessen nach dem Tod des Besitzers keinerlei subjektive Rechte und demnach auch keine Rechtsverletzungsmöglichkeit mehr bestehen. Schlagworte VwGH vom 6.3.1989, Zl. 88/10/0134 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 01.12.1994

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