Begründung: Mit selbstverfasster Eingabe vom 5. Dezember 2005 stellt der Einschreiter einen "Strafantrag nach §56 Abs1 [VStG] zu Beschluss Zl: VH 2005/06/0023-4 vom 24.10.2005". Weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumen dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, in Privatanklagesachen (§56 VStG) tätig zu werden. Der Antrag war daher wegen Nichtzuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zurückzuweisen; dies konnte gemäß §19 Abs3 Z2... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: VStG §56 VStG § 56 heute VStG § 56 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 56 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...