Begründung: 1. Bei der vom Einschreiter in Beschwerde gezogenen Aufforderung (nach §54b VStG 1991) zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe handelt es sich um keinen mit Beschwerde nach Art144 B-VG vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbaren Verwaltungsakt (vgl. VfSlg. 11.009/1986, 11.339/1987, 11.887/1988, 12.536/1990, 12.629/1991). Der Beschwerde liegt daher kein tauglicher Beschwerdegegenstand zu Grunde. 1. Bei der vom Einschreiter in Beschwerde gezogenen Auffor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid VStG §54b ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu G1393/95, G10/96, G57/96, G58/96, G261/97, G290/97 und G334/97 Verfahren über Anträge des Verwaltungsgerichtshofes anhängig, mit denen gemäß Art140 Abs1 B-VG begehrt wird, "im §54c VStG die Wortfolge 'oder auf Zahlungserleichterungen (§54b Abs3)' als verfassungswidrig aufzuheben". In sämtlichen Anlaßfällen wurde den Beschwerdeführern die Bewilligung der Teilzahlung einer über sie verhängten Geldstrafe gemäß §54b Abs... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ratenzahlung bestimmter Strafbeträge gemäß §54b Abs2 und 3 VStG abgewiesen. In der gegen diesen Bescheid gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde erachtet sich der Beschwerdeführer in seinen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter sowie auf persönliche Freiheit durch die Anwendung einer verfassungswidrige... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung B-VG Art129a Abs1 Z1 B-VG Art129a Abs2 VStG §54b VStG §54c B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.a. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner auf Art144 B-VG in der Fassung vor der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988, BGBl. 685, gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er am 31. Mai 1990 um 6.50 Uhr in Weiz von Organen der Bezirkshauptmannschaft Weiz zur Vollstreckung einer verwaltungsbehördlich verhängten Ersatzarreststrafe festgenommen und in der Folge bis rund 8.30 Uhr am Gendarm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8 PersFrSchG §4 VStG §54b StGG Art. 8 gültig von 23.12.1867 bis 31.12.1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 684/1988 VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt g... mehr lesen...