Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort in Wien ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, sei an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang beteiligt gewesen und habe "es unterlassen, hievon ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle zu verständigen". Hiedurch habe er eine Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e Abs1;VStG §51f Abs2;VStG §51h Abs1;
Rechtssatz: Die Nichtteilnahme des Beschuldigten an der mündlichen Verhandlung vor dem unabhängigen Verwaltungssenat kann für sich noch keinen Rechtsnachteil für den Beschuldigten bewirken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020231.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 8. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Inhaber der Betriebsanlage (Hotel) in W, B-Gasse 4, B) am 31. Juli 1991 in W, B-Gasse 4, insofern mit rechtskräftigen Bescheiden vorgeschriebene Auflagen nicht eingehalten, als 2. entgegen Pkt. 5 des Bescheides vom 20.12.1982, MBA 6/7-Ba 31096/1/82, das Einfahrtstor zur Betriebsanlage nicht als Notausgang gemäß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e;VStG §51f;VStG §51h Abs1;
Rechtssatz: Fortführung und Abschluß der Verhandlung in Abwesenheit der ordnungsgemäß geladenen Partei ist nicht deshalb rechtswidrig, weil sich die Partei und deren Vertreter aus der Verhandlung entfernt haben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992040168.X05 Im RIS s... mehr lesen...