Begründung: Sachverhalt: Am 31.3.1994 verhängte die BH Bregenz über den Bf. wegen der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 (1) Z.1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 5.000,-- (EUR 363,--), weil er als Geschäftsführer der B. GmbH einen türkischen Staatsangehörigen beschäftigt habe, obwohl für diesen keine Beschäftigungsbewilligung ausgestellt worden sei. Der Bf. brachte am 11.5.1994 eine Berufung an den UVS Vorarlberg ein. Vom UVS... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3MRK Art6 Abs3 litc IV3a VStG §51f Abs2 VStG § 51f gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 51f gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998
Rechtssatz: Auf das Recht eines Beschuldigten auf persönliche Teilnahme am Verfahren kann ve... mehr lesen...