Entscheidungen zu § 51b Abs. 2 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/19 94/09/0181

Es ist unbestritten, daß die Beschwerdeführerin zur Tatzeit handelsrechtliche Geschäftsführerin der XY-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) war, die in Z die sogenannte "NN-Bar" betrieb. Im Zuge anderweitiger amtlicher Erhebungen wurden u.a. vier rumänische Arbeitnehmerinnen der Ges.m.b.H. festgestellt, die hier ohne die erforderlichen arbeitsmarktrechtlichen Papiere arbeiteten. Zur Rechtfertigung aufgefordert, gab die Beschwerdeführerin am 21. Mai 1992 vor der Bezi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.01.1995

RS Vwgh 1995/1/19 94/09/0181

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VStG §51b Abs1;VStG §51b Abs2;VStG §51e Abs1;VStG §51f Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Wurde die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor der belangten Behörde dem Berufungswerber rechtzeitig zugestellt, war seine persönliche Anwesenheit nicht unbedingt notwendig und ist sein Vertagungsantrag der belangten Behörde erst nach Abhaltung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1995

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