Entscheidungen zu § 44a Abs. 5 VStG

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RS UVS Kärnten 1994/03/07 KUVS-166/3/94

Rechtssatz: Bei Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist eine Bestrafung nach § 35 Abs 5 VStG auch dann möglich, wenn im
Spruch: des erstinstanzlichen Staferkennntnisses nicht jene Stelle bezeichnet wurde, an welcher der Fahrzeuglenker anzuhalten gehabt hätte. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.03.1994

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