Entscheidungen zu § 39 Abs. 6 VStG

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS Uvs 2012/3/19 KUVS-2481/7/2011

Index: 34 Monopole40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §39 Abs6 VStG §51 AVG §64 Abs2GSpG 1989 §53 Abs1 Z1 lita VStG § 39 heute VStG § 39 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 39 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2018 zuletzt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 19.03.2012

RS Uvs 2011/9/19 VwSen-301063/4/AB

Index: 40.01.09 Verwaltungsstrafgesetz 1991
Norm: VStG §39 Abs6 VStG §51 Abs1 VStG § 39 heute VStG § 39 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 39 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 19.09.2011

RS UVS Kärnten 2001/10/04 KUVS-1390/3/2000

Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die
Begründung: eines Bescheides erkennen lassen, welchen Sachverhalt die Behörde der Entscheidung zugrunde gelegt hat, aus welchen Erwägungen sie zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhaltes unter einen bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet. Des weiteren muss aus der
Begründung: hervorgehen, auf welche Beweismittel die F... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.10.2001

RS UVS Kärnten 2001/08/30 KUVS-135/3/2001

Rechtssatz: Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH muss die
Begründung: eines Bescheides erkennen lassen, welchen Sachverhalt die Behörde der Entscheidung zugrunde gelegt hat, aus welchen Erwägungen sie zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhaltes unter einem bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet. Des weiteren muss aus der
Begründung: hervorgehen, auf Grund welcher Beweismittel die Feststellunge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.08.2001

RS UVS Kärnten 1992/07/10 KUVS-440/3/92

Rechtssatz: Die Beschlagnahme beseitigt lediglich die Verfügungsmöglichkeit des Eigentümers, nicht jedoch das Eigentumsrecht als solches. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.07.1992

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