Entscheidungen zu § 37 Abs. 4 VStG

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RS UVS Burgenland 1993/09/30 04/03/93001

Rechtssatz: Ein nach Freiwerden der Sicherheit gemäß § 37a Abs 5 VStG ausgesprochener Verfall ist rechtswidrig. Schlagworte Verfall nach Freiwerden der Sicherheit rechtswidrig mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 30.09.1993

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