Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx, vertreten durch xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx, betreffend Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 27.07.2025, zufolge Identitätsfeststellung durch Polizeibeamte, zu Recht: I. Der Beschwerde wird insoweit römisch eins. Der Beschwerde wird insoweit F o l g e g e g e b e n als die der Bezirkshauptmannschaft x... mehr lesen...