Das Erstgericht stellte das am 25. September 1962 gegen Dr. F. eingeleitete Verfahren wegen Winkelschreiberei ein. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland Folge und änderte den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß Dr. F. es in den Jahren 1961 und 1962 zu seinem Geschäftsbetriebe gemacht habe, gerichtliche Eingaben für Parteien zu verfassen, wobei die gewinnsüchtige Absicht aus der Menge der Eingabe... mehr lesen...
Norm: VStG §32 Abs2 VStG § 32 heute VStG § 32 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 32 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 32 gültig von 01.01.1999 bis 30.06.2013 ... mehr lesen...