Norm
VStG §32 Abs2Rechtssatz
"Erste Verfolgungshandlung" im Sinne des § 32 Abs 2 VStG ist zwar nicht die Anzeige eines Richters, wohl aber die Abfertigung der Ersuchschreiben an die Bezirksgerichte zur Aktenbeischaffung."Erste Verfolgungshandlung" im Sinne des Paragraph 32, Absatz 2, VStG ist zwar nicht die Anzeige eines Richters, wohl aber die Abfertigung der Ersuchschreiben an die Bezirksgerichte zur Aktenbeischaffung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0082113Dokumentnummer
JJR_19630710_OGH0002_0010OB00063_6300000_001