I. Sachverhalt und Vorbringen römisch eins. Sachverhalt und Vorbringen 1. Mit ihrer auf Art137 B-VG gestützten Klage gegen den Bund begehren die klagenden Parteien folgendes Urteil: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution EUR 1.440,-- zu bezahlen." 2. Begründend führen die klagenden Parteien aus, gegenüber der Erstklägerin sei mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 12. September 2012 als gemäß §9 VStG verantwort... mehr lesen...