Entscheidungen zu § 24 VStG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE Bvwg Beschluss 2014/4/17 W120 2002844-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 23.01.2014, BMVIT-637.540/0225-III/FBI/2013, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als Inhaberin der Agentur XXXX und somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 Verantwortliche für die Versendung von elektronischer Post zu Zwecken der Direktwerbung an einen näher angeführten Adressaten ohne vorherige Zustimmung des Empfängers einzustehen habe. 1. Mit dem... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 17.04.2014

TE Bvwg Beschluss 2014/4/17 W120 2002857-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 23.01.2014, BMVIT-637.540/0252-III/FBI/2013, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als Inhaberin der Agentur "XXXX" und somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 Verantwortliche für die Versendung von elektronischer Post zu Zwecken der Direktwerbung an einen näher angeführten Adressaten ohne vorherige Zustimmung des Empfängers einzustehen habe. 1. Mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 17.04.2014

TE Bvwg Beschluss 2014/4/16 W120 2001551-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit oben bezeichnetem Straferkenntnis des Fernmeldebüros für Steiermark und Kärnten vom 3.12.2013, zugestellt am 9.12.2013, GZ. XXXX, wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer als Obmann eines näher bezeichneten Vereins entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz eine elektronische Post ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zu Zwecken der Direktwerbung zugesandt habe, indem der Verein unter einer näh... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.04.2014

TE Bvwg Beschluss 2014/4/15 W194 2002849-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 23.01.2014, BMVIT-637.540/0226-III/FBI/2013, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als Inhaberin der Agentur "XXXX" und somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortliche für die Versendung von elektronischer Post zu Direktwerbung an einen näher angeführten Adressaten ohne vorherige Zustimmung des Empfängers einzustehen habe. 1. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.04.2014

TE Bvwg Beschluss 2014/4/15 W194 2002860-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 23.01.2014, BMVIT-637.540/0227-III/FBI/2013, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als Inhaberin der Agentur XXXX und somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortliche für die Versendung von elektronischer Post zu Direktwerbung an einen näher angeführten Adressaten ohne vorherige Zustimmung des Empfängers einzustehen habe. 1. Mit dem angefochtenen St... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.04.2014

TE Bvwg Beschluss 2014/4/11 W194 2001432-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 07.01.2014, BMVIT-631.540/0409-III/FBW/2013, entschied das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX, die Ehefrau des Beschwerdeführers, als Inhaberin des Einzelunternehmens XXXX dafür einzustehen habe, dass von Ihrem Unternehmen aus am 20.4.2013, 18:33 eine E-Mail, somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.04.2014

TE Bvwg Beschluss 2014/4/11 W194 2002404-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.12.2012, GZ BMVIT-636.540/0474-III/FBG/2012, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten, dass der Beschwerdeführer als gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl. 52/1991 idgF, als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort XXXXXXXX (Firmenbuchnummer XXXX) nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass diese entgegen § 107 A... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.04.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/4/4 W194 2003044-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 28.05.2013, BMVIT-636.540/0208-III/FBG/2013, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der Firma XXXX (im Folgenden Zweitbeschwerdeführerin) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.04.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/4/4 W194 2006338-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 28.05.2013, BMVIT-636.540/0208-III/FBG/2013, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der Firma XXXX (im Folgenden Zweitbeschwerdeführerin) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.04.2014

TE Bvwg Beschluss 2014/3/19 W194 2000823-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 07.01.2014, BMVIT-631.540/0409-III/FBW/2013, entschied das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) als Inhaberin des Einzelunternehmens XXXX dafür einzustehen habe, dass von ihrem Unternehmen aus am 20.4.2013, 18:33 eine E-Mail, somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung f... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.03.2014

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