Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, geb. xxx, vertreten durch den gerichtlichen Erwachsenenvertreter xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 15.01.2024, Zahl: xxx, wegen Verwaltungsübertretungen nach § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Kärntner Landessicherheitsgesetz – K-LSiG, nach durchgeführter öffentlicher Beschwerdeverhandlung, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, geb. xxx, vertreten durch den gerichtlichen Erwachsenenvertreter xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 15.01.2024, Zahl: xxx, wegen Verwaltungsübertretungen nach § 1 Abs. 1 Kärntner Landessicherheitsgesetz – K-LSiG, nach durchgeführter öffentlicher Beschwerdeverhandlung, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch ... mehr lesen...