TE Lvwg Erkenntnis 2019/2/11 KLVwG-2689/6/2018

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 11.02.2019
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten