Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 VStG

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Lvwg Erkenntnis 2016/7/8 LVwG-1-317/R14-2015

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Katharina Feuersinger über die Beschwerde des L N, F, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Alexander Wirth, Feldkirch, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 31.03.2015, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafve... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 08.07.2016

TE Lvwg Erkenntnis 2014/3/12 LVwG-1-151/14

1.   Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe den Polizeibeamten GI H am 20.09.2013 um 16.11 Uhr in L, Richtung Kreuzung B, vorsätzlich in seiner Ehre gekränkt, indem er ihn als „Arschloch“ beschimpft habe. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des § 18 Abs 1 lit g iVm § 12 lit c Sittenpolizeigesetz. Es wurde eine Geldstrafe von 100 Euro verhängt und für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 168 Stunden ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 12.03.2014

RS Lvwg 2014/3/12 LVwG-1-151/14

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.03.2014 Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §12 litcSittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litg VStG §22 Abs1SPG 1991 §82 Abs1 VStG § 22 heute VStG § 22 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 22 gültig von 01.... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 12.03.2014

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