Entscheidungen zu § 19 Abs. 3 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1974/5/6 1370/73

Der Magistrat der Stadt Wien verhängte mit dem Straferkenntnis vom 19. Dezember 1972 über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien, begangen in der Zeit vom 22. Oktober 1970 bis zum 13. November 1972, eine Geldstrafe von S 8.000,-- (und eine Ersatzarreststrafe von 18 Tagen). Zur Frage der Strafbemessung - mit Rücksicht auf das Beschwerdevorbringen ist nur diese Gegenstand der Sachverhaltsdarstellung - führte die Behörde aus, es... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.05.1974

RS Vwgh 1974/5/6 1370/73

Index: Baurecht - Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/52 E 19. Jänner 1953 VwSlg 2821 A/1953 RS 2 Stammrechtssatz Wann ein Geständnis als mildernder Umstand zu werten ist, ist quaestio facti. In dem bloßen Zugeben des Tatsächlichen kann ein solches qualifiziertes Geständnis nicht erblickt werden (Hinweis E 8.11.1930, VwSlg 16372 A/1930). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1974

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