Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten ein Übertretung des Salzburger Baupolizeigesetzes (Sbg. BauPolG) zur Last gelegt. Der
Spruch: lautet: "Herr Dr. Franz M., geb. … hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufene Organ der Immobilien Bauträger GmbH, welche unbeschränkt haftende Gesellschaft der S. B. Ges.m.b.H. & Co OG ist, für diese Gesellschaft als Bauherr ... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt der Eigentümer von 12 Pferden unterschiedlichen Alters der art- und altersgerechten Nahrung, Pflege und Unterbringung nicht nach und kann dies auch sonst nicht gesichert werden, so ist die Verfallserklärung dieser Tiere mit keiner Rechtswidrigkeit behaftet. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.1.2003, Zahl: 2002/05/1198-6, womit die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 2.9.2002, Zahl: KUVS-1169/12/2002, ... mehr lesen...