Norm: VStG §17VStG §39
Rechtssatz: Die Beschlagnahme ist das prozessuale Mittel zur Sicherung der Strafe des Verfalls. Sie beseitigt lediglich die Verfügungsmöglichkeit des Eigentümers, nicht jedoch dessen Eigentum an der beschlagnahmten Sache. Der beschlagnahmte Gegenstand ist zurückzustellen, wenn das Strafverfahren eingestellt oder die Strafe des Verfalls nicht verhängt wird. Sofern eine Rückgabe der zu Unrecht beschlagnahmten Sache nicht me... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DFinStrG §17StGB §20VStG §17
Rechtssatz: Die Rechtskraft des Verfallserkenntnisses hat zur Folge, dass der Eigentümer und die an der Sache dinglich Berechtigten ihre Rechte an dieser verlieren. Entscheidungstexte 1 Ob 32/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 32/93 Veröff: SZ 67/7 1 Ob 230/05p Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...