Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.05.2022 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG
Rechtssatz: Im vorliegenden Beschwerdefall war die Bezeichnung des Tatortes unklar, weil nicht erkennbar ist, wo genau der Beschwerdeführer die ihm vorgeworfenen Verwaltungsübertretungen begangen haben soll. Aus der von der Behörde verwendeten Formulierung „Salzachtalstraße Hallein, B 159, Hö... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF, Salzburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. AP AO, AS, AQ AR, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 20.6.2016, Zahl 1857399/15, zu R e c h t: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde teilweise Folge gegeben und werden die zu den einzelnen Spruchpunkten I. bis IV... mehr lesen...