Entscheidungen zu § 14 VStG

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TE Uvs Erkenntnis 2009/4/15 17/10305/5-2009th

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten ein Übertretung des Salzburger Baupolizeigesetzes (Sbg. BauPolG) zur Last gelegt. Der
Spruch: lautet: "Herr Dr. Franz M., geb. … hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufene Organ der Immobilien Bauträger GmbH, welche unbeschränkt haftende Gesellschaft der S. B. Ges.m.b.H. & Co OG ist, für diese Gesellschaft als Bauherr ... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Erkenntnis | 15.04.2009

RS UVS Kärnten 1994/06/13 KUVS-1125/1/94

Rechtssatz: Völlige Mittellosigkeit des Beschuldigten kann die Behörde nicht daran hindern eine Strafe auszumessen, weil die Einhaltung der Vorschrift des § 14 Abs 1 VStG nicht bei der Strafbemessung, sondern erst im Zuge der Vollstreckung der Geldstrafe zu beachten ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.06.1994

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