Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/06/0044 Rechtssatz: Die zwischen den Hauseigentümern als gegenüber der Baubehörde Verpflichteten und ihren Mietern bestehenden Rechtsverhältnisse ändern nichts an der im Titelbescheid ausgesprochenen Verpflichtung, die als richtig angenommene Nutzung wieder herzustellen (hier: baupolizeilicher Auftrag, die konsenswidrige Benutzung der als Wohnräume konsentierten und nunmehr geschäftlich genutzten ... mehr lesen...