Hinsichtlich der Vorgeschichte ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. April 1978, Zl. 2628/76, zu verweisen. Mit diesem Erkenntnis war der damals angefochtene Bescheid der Tiroler Landesregierung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes deswegen aufgehoben worden, weil nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes durch das dem Beschwerdeführer angelastete Verhalten in Wahrheit zwei Straftatbestände des § 5 Abs. 1 lit. a der Tiroler Bauordnung (TBO), LGBl. Nr. 42/197... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs4; VStG § 1 heute VStG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 1 gültig von 01.02.1991 bis 28.02.2013
Rechtssatz: ... mehr lesen...