Norm: ABGB §914 IBPGG §16
Rechtssatz: Die durch die Einführung des BPGG bewirkte "Systemänderung" führt zur ergänzenden Vertragsauslegung eines zuvor abgeschlossenen Vergleiches. Auf die Pensionsversicherungsanstalt können Ansprüche der Geschädigten nur insoweit übergehen, als sie bei dieser im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Legalzession des § 16 BPGG noch vorhanden waren beziehungsweise im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (wieder) be... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs4BPGG §16
Rechtssatz: Auch wenn die verfassungsrechtlich unbedenkliche Übergangsbestimmung des § 4 Abs 4 BPGG idF BGBl 1993/110 in der Zeit vom 1. 7. 1993 bis 30. 6. 1995 keinen direkten Klageanspruch eines Behinderten auf ein Stufe 2 übersteigendes Pflegegeld gewährt, findet die Legalzession des § 16 BPGG dann statt, wenn Pflegegeld in höherem Ausmaß tatsächlich gewährt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 H2ASVG §331BPGG §16
Rechtssatz: Dass nach der Rechtsprechung (SZ 51/95; 2 Ob 212/99m) ein vom Geschädigten erwirktes Feststellungsurteil die Verjährung auch zu Gunsten eines auf Grund einer Legalzession erst nachträglich leistungspflichtig gewordenen Sozialversicherungsträgers unterbricht, begründet für die Feststellungsklage des Sozialversicherungsträgers nicht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache. Einer solchen Klage ma... mehr lesen...