Entscheidungen zu § 15 BPG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2010/7/22 8ObA10/10v

Begründung: Der Kläger war vom 1. 9. 1978 bis zum 31. 12. 2000 aufgrund eines privatrechtlichen, einem Kollektivvertrag unterliegenden Dienstvertrags als Musiker des Mozarteum-Orchesters, dessen Rechtsträger die Beklagte ist, beschäftigt. Seit 1. 1. 2001 bezieht er eine Berufsunfähigkeitspension sowie Pensionszuschüsse auf Grundlage des „Pensionszuschuss-Statuts 1974“ des Mozarteum-Orchesters. Nach einer Änderung dieses Statuts durch Beschluss des Orchesterausschusses wurden dem Klä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.07.2010

TE OGH 2008/1/16 8ObA68/07v

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Entscheidung | OGH | 16.01.2008

TE OGH 2006/12/20 9ObA177/05b

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Entscheidung | OGH | 20.12.2006

TE OGH 2006/9/21 8ObA50/06w

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Entscheidung | OGH | 21.09.2006

RS OGH 2006/9/21 8ObA50/06w

Norm: BPG §15
Rechtssatz: Der ausgeschiedene Arbeitnehmer kann nur für jene Versorgungsfälle Leistungen beanspruchen, die beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Leistungsplan der Unterstützungskasse vorgesehen waren. War zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Klägers aus dem Konzern eine „Abfindung" von Anwartschaften im Leistungsplan der beklagten Partei nicht vorgesehen, kann § 15 BPG keine taugliche Rechtsgrundlage für den vom Rechtsmitte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.2006

RS OGH 2006/9/21 8ObA50/06w

Norm: BPG §15
Rechtssatz: Nach dieser Regelung, deren Abs 1 grundsätzlich als Ausformulierung des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verstanden wird, sind Differenzierungen nicht nur dann verpönt, wenn einzelne Arbeitnehmer gegenüber einer Mehrheit willkürlich schlechter behandelt werden; das Gleichbehandlungsgebot verlangt vielmehr Gleichbehandlung bei gleicher Sachlage. Verboten ist jede willkürliche Differenzierung z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.2006

RS OGH 2006/9/21 8ObA50/06w

Norm: BPG §15
Rechtssatz: Aus dem Gesetzestext ergibt sich eindeutig, dass die „Gleichstellungsregelung" ausschließlich für den Leistungsfall gilt. Der zum Kreis der Begünstigten einer Unterstützungskasse gehörende, aber vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer wird hinsichtlich der „unverfallbaren Anwartschaften" völlig anders behandelt als jene Arbeitnehmer, die einen Rechtsanspruch auf Versorgung haben. Begünstigte aus einer Unterstützungskasse... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.2006

TE OGH 2000/9/6 9ObA159/00y

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Entscheidung | OGH | 06.09.2000

RS OGH 1997/10/16 8ObA147/97v, 9ObA159/00y, 8ObA50/06w, 9ObA177/05b, 8ObA68/07v, 8ObA10/10v

Norm: BPG ArtVBPG §9BPG §15
Rechtssatz: Art V Abs 3 Satz 1 BPG stellt die grundlegende allgemeine Rückwirkungsregel des BPG dar. Widerrufsklauseln, die in vor dem Inkrafttreten des BPG vereinbarten Leistungszusagen enthalten sind, werden von der Rückwirkung nicht erfasst und bleiben daher gültig, soweit sie alte Anwartschaften beziehungsweise Leistungen aus alten Anwartschaften betreffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.1997

TE OGH 1997/10/16 8ObA147/97v

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Entscheidung | OGH | 16.10.1997

Entscheidungen 1-10 von 10

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