Index: 25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
Norm: BewHG §4 Abs2;BewHG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0187/72 E 16. März 1972 VwSlg 8193 A/1972 RS 2 Stammrechtssatz
Zum Leiter einer Dienststelle für Bewährungshilfe können sowohl Beamte des höheren Dienstes in Justizanstalten (Verw Gr A) als auch Beamte des Dienstzweiges "Sozialer Betreuungsdienst in Justizanstalten" (Verw Gr B) gemäß § 4 Abs 2 Bewäh... mehr lesen...
Index: 25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
Norm: BewHG §4 Abs2;BewHG §5 Abs2;
Rechtssatz:
Zum Leiter einer Dienststelle für Bewährungshilfe können sowohl Beamte des höheren Dienstes in Justizanstalten (Verw Gr A) als auch Beamte des Dienstzweiges "Sozialer Betreuungsdienst in Justizanstalten" (Verw Gr B) gemäß § 4 Abs 2 BewährungshilfeG bestellt werden (Weiters Auseinandersetzung mit der Frage, warum im Besc... mehr lesen...