Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) und Disziplinarbeschuldigte steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und Polizeilehrer in einem Bildungszentrum der Sicherheitsakademie (BZS). 2. Am 21.08.2024 gelangten einem für Disziplinarverfahren zuständigen leitenden Mitarbeiter der Dienstbehörde eine Reihe von in Gedächtnisprotokollen (GP) schriftlich festgehaltenen Anschuldigungen einer Poliz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 Z4 XXXX römisch 40 Z5 XXXX römisch 40 Z6 XXXX römisch 40 Z7 XXXX römisch 40 Z8 XXXX römisch 40 Z9 XXXX römisch 40 Z1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in der Folge der BF) absolvierte von 01.06.2011 bis 31.05.2013 die Polizeigrundausbildung und wurde danach von 01.06.2013 bis 31.05.2022 XXXX dienstlich zugewiesen. Seine Definitivstellung erfolgte mit XXXX ist er dem XXXX , XXXX , zugewiesen. Ihm wurde zwei Mal „Dank und Anerkennung“ ausgesprochen und ein Anerkennungszeichen in Verbindung mit dem Terroranschlag am 02.11.2020 verliehen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer und Beschuldigte (B) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Er ist Jurist, Referatsleiter und Gesandter im Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (BMeiA). 2. Am 26.03.2024 (Datum des Einlangens) erstattete die Dienstbehörde (der damalige Bundesminister) eine Disziplinaranzeige gegen den B an die Bundesdisziplinarbehörde (BDB). Darin ist angefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für die Disziplinarbeschuldigte, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 B1 XXXX römisch 40 B2 XXXX römisch 40 B3 XXXX römisch 40 B4 XXXX römisch 40 B5 XXXX römisch 40 B6 XXXX römisch 40 B7 XXXX römisch 40 B8 XXXX römisch 40 B9 XXXX römisch 40 B10... mehr lesen...
I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer und Beschuldigte (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter. 2. Am 20.11.2024 erstattete die Leiterin der Justizanstalt XXXX (JA) Disziplinaranzeige gegen den BF bei der Generaldirektion für den Strafvollzug im BMJ. 2. Am 20.11.2024 erstattete die Leiterin der Justizanstalt römisch 40 (JA) Disziplinaranzeige gegen den BF bei der Generaldirektion für den Strafvollzug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), geboren am XXXX , steht als Exekutivbeamter in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde zum Zeitpunkt der angelasteten Pflichtverletzungen als XXXX verwendet. Er ist disziplinarrechtlich unbescholten und bezog zum Zeitpunkt der Durchführung der Verhandlung vor der Bundesdiszipl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Beschwerdeführer: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), geboren am XXXX , steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist disziplinarrechtlich unbescholten und bezog zum Zeitpunkt der Durchführung der Verhandlung vor der Bundesdisziplinarbehörde (in Folge: Behörde) einen Bruttobezug von € 2.777,97. Der Disz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang [Die folgenden Anführung der Aktenseiten (AS) basieren auf einer Durchnummerierung durch das BVwG der von der Disziplinarkommission auf Aufforderung des BVwG am 10.12.2025 nachgereichten Akten (OZ 4).] 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Beamter des Rechnungshofes (RH) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 2. Am 14.11.2024 wandte sich die Objektmanagerin der Fa XXXX GmbH (im Folgenden: Reinigungsfir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Einsatzkommandantin XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Disziplinarbeschuldigten: RevInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) war 05.12.2023 und ist derzeit eingeteilter Exekutivbediensteter der LPD Wien, er wurde am 05.12.2023 im SPK Floridsdorf, Polizeiinspektion Hermann-Bahr-Straße, verwendet und ist nunmehr der Logistikabteilung zugewiesen. Der Disziplinarbeschuldigte übte weder am 05.12.2023... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), geboren am XXXX , steht als Krankenpfleger in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird in der Krankenabteilung der Justizanstalt XXXX verwendet. Er ist disziplinarrechtlich unbescholten und bezog zum Zeitpunkt der Durchführung der Verhandlung vor der Bundesdisziplinarbehörde (in Folge: belangt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschuldigte (B) stand im Tatzeitraum in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizist und war der Landesverkehrsabteilung XXXX (LVA) zur Dienstleistung zugeordnet. Seit 01.08.2024 befindet er sich im vorzeitigen Ruhestand. 1. Der Beschuldigte (B) stand im Tatzeitraum in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizist und war der Landesverkehrsabteilung römisch 40 (LVA) zur Dien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat – in Bindung an das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.10.2025, Ro 2025/09/0002-14 – über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden – soweit diese nunmehr wieder offen sind – erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person des GrInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) 1.1. Zur Person des GrInsp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) Der Disziplinarbeschuldigte ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der... mehr lesen...