Entscheidungen zu § 87 Abs. 2 BDG 1979

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1989/11/29 B1235/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Kommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Finanzamt Gmunden. Mit Schreiben vom 1. Jänner 1988 beantragte er für das Kalenderjahr 1987 die Leistungsfeststellung, daß er den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten habe. Der Vorstand des Finanzamtes Gmunden legte diesen Antrag zusammen mit einem Bericht über die dienstlichen Leis... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.11.1989

RS Vfgh 1989/11/29 B1235/88

Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art19B-VG Art69 Abs1BDG 1979 §87 Abs2 idF BDG-Nov 1986
Leitsatz: Mitteilung des Beurteilungsergebnisses der Dienstbehörde an den Beamten kein Bescheid; keine Entscheidung in derselben Sache durch Dienstbehörde und Leistungsfeststellungskommission; keine Überordnung der Leistungsfeststellungskommission über die Dienstbehörde; keine verfassun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.11.1989

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