Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 09.08.2018 beantragte der Beschwerdeführer den ihm bisher zugewiesenen PKW-Abstellplatz ab 01.10.2018 zuzuweisen. Er gab dazu an, mit der Verrechnung eines Benützungsentgelts in der jeweils gemäß § 24a Abs. 7 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) festzusetzenden Höhe einverstanden zu sein. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck vom 31.08.2018, zugestellt am 05.11.2018, wurde dem Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.08.2018 beantragte die Beschwerdeführerin, ihr "einen PKW Abstellplatz im Freien ohne Überdachung" zuzuweisen. 2. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 31.10.2018 wurde der Beschwerdeführerin im Hinblick auf diesen Antrag "ab 01.10.2018 bis längstens zur Beendigung der Dienstzuteilung an der Dienststelle Landesgericht Feldkirch, längstens bis zur Beendigu... mehr lesen...