Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr war zuletzt im Bereich der belangten Behörde der Arbeitsplatz „ XXXX “ zugewiesen. 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr war zuletzt im Bereich der belangten Behörde der Arbeitsplatz „ römisch 40 “ zugewiesen. 2. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 14.05.202... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Ablauf des XXXX 2021 ist der Beschwerdeführer, welcher sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, zugewiesen zum Bundesministerium für Landesverteidigung befindet, in den Ruhestand getreten. Mit Schreiben vom 27.10.2021 hat der Beschwerdeführer um Weiterbelassung seiner Naturalwohnung, welche er im aktiven Dienststand bezog, ersucht. Der Beschwerdeführer bezog w... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des damaligen XXXX vom XXXX .2015 , GZ XXXX , gemäß § 80 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (in der Folge: BDG 1979) mit Wirksamkeit vom 01.11.2015 die Naturalwohnung in XXXX , befristet bis 31.10.2021 zugewiesen. 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des damaligen römisch 40 vom römisch 40 .2015 , GZ römisch 40 , gemäß Paragraph 80, Beamten-Dienstrechtsge... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 27.05.2019 sprach die belangte Behörde aus, dass die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz: „bP") als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 10.773,98 (exklusive Verzugszinsen) zu entrichten. Die Verpflichtung werde unter Bedachtna... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 17.05.2019 sprach die belangte Behörde aus, dass die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz: „bP") als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 19.757,47 (exklusive Verzugszinsen) zu entrichten. Die Verpflichtung werde unter Bedachtna... mehr lesen...